Gutachter zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.
Sie erhalten nun die Möglichkeit, das Wertermittlungsbüro näher kennenzulernen und können sich mit unserer Arbeit und unserer Herangehensweise bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) näher vertraut machen.
Das Sachverständigenbüro für Gebäudewertermittlung erstellt vorrangig Gutachten für Immobilien in Hannover, in der Region Hannover und in Städten und Gemeinden in der Mitte Niedersachsens.
In speziellen Fällen bewerten wir Immobilien und Rechte an Grundstücken bundesweit . Dieses betrifft vorallem auch besondere Wertermittlungen in den neuen Bundesländern.
Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung einiger Gründen weshalb Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen erhalten Sie, durch Anklicken der unterstrichenen Links.

Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten sind inhaltlich identisch. Ein Immobilien-Wertgutachten spiegelt den Hauspreis oder den Wohnungspreis wieder, der am Markt zum Wertermittlungsstichtag, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. (siehe auch Wertgutachten)
Wird ein Haus oder eine Eigentumswohnung mit einem Gutachten bewertet, wird von dem Gutachter der Grundstückswert mit berücksichtigt werden, da das Gebäude ein wesentlicher und fest mit dem Grundstück verbundener Bestandteil desselben ist.
Derartige Wertgutachten werden beispielsweise zu folgenden Anlässen erstellt:
• Feststellung des Marktwertes einer Immobilie bei Veräußerung oder bei Immobilienkauf.
• Ermittlung der Verkehrswertes bei Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Klärung von Erbangelegenheiten, bei Schenkungen
• Ermittlung von Pflichtteilansprüchen
• Bei Ehescheidungen, Wertgutachten über den Immobilienenwert für eine einvernehmlichen Einigung, Berechnung des Zugewinnausgleichs bei der Scheidung.
• Wertgutachten für Zwangsversteigerungsverfahren.
• Ermittlung des Nachlasswerts von Grundstücken, z.B. zur Überprüfung von Wertansätzen des Finanzamtes bei anfallender Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.
• Bewertung von Grundvermögen mit dem Nachweis eines (gegebenenfalls) niedrigeren Verkehrswertes als der einer pauschalen Bewertung des Finanzamts zur Festlegung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer.
• Wertermittlung bei Grundstücksteilungen
• Immobilien-Gutachten zur Vermögensfeststellung
• Beleihung einer Immobilie
• Bei Hauskauf oder Wohnungskauf zur Kaufpreis-Überprüfung
• Bei Hausverkauf oder Wohnungsverkauf zur Überprüfung des Verkaufs-Preises

Wertgutachten von Wohngebäuden:
• Mehrgeschossiges Wohngebäude
• Einfamilienhaus
• Reihenhaus
• Doppelhaushälfte
• Eigentumswohnung (Wohnungs- und Teileigentum)

Immobilien-Wertgutachten von Gewerbeobjekten:
• Bürogebäude
• Geschäftshaus mit anteiliger Wohnnutzung
• Geschäftshäuser mit gemischter gewerblicher Nutzung

Wertgutachten bei Entschädigungen:
• Wertgutachten über den Entschädigungswert.
• Ermittlung der Wertminderung.
• Bewertung der Wertminderung bei Grundstückslasten und Grundstücksrechten.

• Ermittlung des Wertes eines Leitungsrechtes.
• Bewertung nach Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in Abt. II des Grundbuchs.
• Wertermittlungen bei Entschädigungen nach Grundbuchbereinigungsgesetz dem (GBBerG)
• Überprüfung von Entschädigungsangeboten.
• Ermittlung der durch die Leitung entstandene Wertminderung.
• Unterstützende Mitwirkung bei den Verhandlungen.

Bewertung von Lasten und weiteren Beschränkungen:
• Wegerechte
• Nießbrauch
• Erbbaurecht / Erbpacht
• Überbaurente
• Wohnungsrecht / Wohnrechte
Wertermittlung von unbebauten Grundstücken:
• Land- oder forstwirtschaftliche Flächen
• Bauerwartungsland
• Rohbauland
• Baureifes Land (Bauland)

• Wohnflächenermittlungen nach der DIN 283, II. BV und WoFlV
• Nutzflächenermittlungen nach der DIN 283, DIN 277 und der Richtlinie MF-G
• Überprüfungen von Wohn- und Nutzflächenermittlungen
• Aufmaße von Wohn- und Nutzflächen bei Wohn- und Gewerberäumen

Einzugsgebiet für Leistungen des Büros: Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover mit den Städten und Gemeinden in Niedersachsen: Barsinghausen, Burgdorf, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen(Deister, Wunstorf, sowie den Städte und Gemeinden der Landkreisen: Celle, Nienburg, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, und Peine.
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